Die Region Hannover hat am 25. August, 2021 in einer Allgemeinverfügung festgestellt, dass die 7-Tages-Inzidenz am fünften Werktag in Folge den Corona-Schwellenwert von 50 überschritten hat und damit die Beschränkungen gem. § 8 der Nds. Corona-Verordnung vom 24.08.2021 gelten. Es gilt nach § 8 der Nds. Corona-Verordnung vom 24.08.2021 die 3-G-Regel. Dies bedeutet: Der Zutritt ist nur den Personen gestattet, die einen vollständigen Impfschutz, eine genesene Corona-Erkrankung oder einen gültigen negativen Test nachweisen können. Als Test sind zugelassen. Wir sind verpflichtet, den Nachweis aktiv einzufordern. Dies werden wir datenschutzkonform in einer Liste dokumentieren.